Rechtsprechung
   BSG, 18.07.1996 - 4 RA 71/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,17053
BSG, 18.07.1996 - 4 RA 71/94 (https://dejure.org/1996,17053)
BSG, Entscheidung vom 18.07.1996 - 4 RA 71/94 (https://dejure.org/1996,17053)
BSG, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 4 RA 71/94 (https://dejure.org/1996,17053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,17053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 71/94
    Die Haftung des Versicherungsträgers tritt demnach erst ein, wenn das gesundheitliche Vermögen des Versicherten bei keinem Beruf, der seiner geschützten Berufskompetenz entspricht (dh ihn also fachlich-qualitativ weder über- noch unterfordert) dafür ausreicht, ihn (zeitlich und inhaltlich) wenigstens hälftig auszuüben (vgl hierzu Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Da die nach dem Gesetz zu berücksichtigenden Vergleichskriterien bezüglich der beiden hier zu vergleichenden Berufe keine abschließende Bewertung zulassen, durfte das Berufungsgericht auf das richterrechtlich anerkannte Hilfskriterium der tarifvertraglichen Klassifizierung einer Tätigkeit innerhalb eines nach Qualitätsstufen geordneten Tarifvertrages zurückgreifen (vgl hierzu im übrigen Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Denn diese Zahl an Arbeitsplätzen ist jedenfalls nicht "gering" (vgl im übrigen hierzu Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 41/92

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 71/94
    Bei einer nicht tarifvertraglich erfaßten Verweisungstätigkeit, für die es auch keine Berufsordnung gebe, sei, wovon auch der 13. Senat im Urteil vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 41/92 - ausgegangen sei, folglich zu prüfen, ob eine große Anzahl von Personen über die für die Stelle geforderte Qualifikation verfüge.
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 71/94
    Nur ausnahmsweise - wenn das Verfahrensergebnis dazu drängt - stellt sich dann - weiter - im Wege eines von Amts wegen zu beachtenden Gegenrechts (im Sinne eines materiell-rechtlichen Einwendungsausschlusses, der nunmehr wiederum vom Versicherten darzulegen und zu beweisen ist) noch die Frage, ob der Versicherte im Vergleichsberuf sonstigen allgemeinen, zwar nicht berufstypischen, jedoch arbeitsbedingten Belastungen gesundheitlich gewachsen ist (Unüblichkeitsfälle) oder ob ein derartiger (Vergleichs-)Beruf arbeitsmarktgängig ist, dh nicht nur betriebsintern vergeben oder aus anderen Gründen nur in ganz geringer Zahl über den sog Arbeitsmarkt angeboten, besetzt und wiederbesetzt wird (Seltenheitsfälle; vgl hierzu im übrigen SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41, sog Katalogfälle).
  • LSG Bayern, 09.09.2004 - L 14 RJ 32/04

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Bereits bei ca. 3.000 (offenen oder besetzten) Arbeitsplätzen kann nicht von einem verschlossenen Arbeitsmarkt gesprochen werden; das Bundessozialgericht hat dies einmal bei rund 200 Arbeitsplätzen im Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland und einmal bei mehr als 300 Arbeitsplätzen verneint (BSG vom 14.05.1996 - 4 RA 60/94 in BSGE 78, 207 = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13), ebenso bei 350 Arbeitsplätzen (BSG vom 18.07.1996 - 4 RA 71/94 und BSG vom 14.05.1996 - 4 RA 60/94 in SozR 3-2600 § 43 Nr. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 147/19

    Rente wegen Erwerbsminderung; Berufliche Einsetzbarkeit eines einarmigen

    Dies setzt voraus, dass er den typischen Aufgaben und den mit diesen Anforderungen üblicherweise verbundenen gesundheitlichen Belastungen zu genügen vermag (BSG, Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 71/94 -, Rn. 21, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2005 - L 3 RJ 78/03

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit auf Grund von

    Solche Ausnahmen können darin bestehen, dass der Versicherte im Vergleichsberuf sonstigen arbeitsbedingten Belastungen gesundheitlich nicht gewachsen ist (Unüblichkeitsfälle) oder dass der (Vergleichs-)Beruf nicht arbeitsmarktgängig ist, d.h. nur betriebsintern vergeben oder aus anderen Gründen lediglich in ganz geringer Zahl über den allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten, besetzt und wiederbesetzt wird (Seltenheitsfall; vgl. hierzu: Urteil des Bundessozialgerichts ( BSG ) vom 18. Juli 1996 - 4 RA 71/94 - recherchiert über Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 R 265/18
    Dies setzt voraus, dass er den typischen Aufgaben und den mit diesen Anforderungen üblicherweise verbundenen gesundheitlichen Belastungen zu genügen vermag (BSG, Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 71/94 -, Rn. 21, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht